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Apostillen Legalisationen

Die Landgerichte sind zuständig für die Beglaubigung von gerichtlichen und notariellen Urkunden zum Zwecke der Legalisation sowie für die Ausstellung von Apostillen zu solchen Urkunden.

 

Beim Landgericht Ulm sind hierfür zuständig:

  • Frau Haug, Frau Müller

Registratur, Raum 226 (2. OG), Tel. 0731-189 2033/2061

Anwesenheitszeiten:

  • Montag bis Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und Montag bis Donnerstag 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Schriftliche Anträge können auch jederzeit im Raum E27 (Wachtmeisterei, Pforte) abgegeben werden.

Ein entsprechendes Antragsformular finden sie hier.


Urkunden der Städte und Gemeinden

Für die Ausstellung der Apostillen und Legalisationen von Urkunden der Städte und Gemeinden wenden Sie sich  bitte an das

Regierungspräsidium Tübingen für Urkunden aus dem Bezirk Ulm und Ehingen
-Referat 12-
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Tel.: 07071 / 757-3705

und an das

Regierungspräsidium Stuttgart für Urkunden aus dem Bezirk Geislingen und Göppingen
-Referat 24-
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart-Vaihingen
Tel.-Nr.: 0711 / 904-12414 oder 0711 / 904-12415

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